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die teilnahmebedingungen
Wer kann teilnehmen?Teilnehmen können Gründer, kleine und mittelständische Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen über das Internet verkaufen möchten. Bedingung ist, dass es sich um ein neues Konzept handelt, also für den Vertrieb der Produkte oder Dienstleistungen, die die Basis des jeweiligen Geschäftskonzepts bilden, bisher noch keine professionelle Online-Shop-Lösung genutzt wird. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos und auf einen Wettbewerbsbeitrag pro Person bzw. Unternehmen beschränkt. Teilnehmen können nur Unternehmen aus Deutschland. Von der Teilnahme ausdrücklich ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Veranstalter und der Jury sowie deren Familienmitglieder. Im Zweifel entscheiden die Veranstalter über eine Zulassung zum Wettbewerb.
Wie kann man teilnehmen?Um am Wettbewerb teilzunehmen, ist eine vorherige Anmeldung über die Internetpräsenz www.sologics.de/award unbedingt erforderlich. Die Anmeldung ist für die Teilnehmer unverbindlich. Sollte eine Online-Anmeldung mangels Internetzugang nicht möglich sein, so ist Kontakt zum Team des sologics econcept award aufzunehmen.
- Produkt-/Dienstleistungsdefinition
PrämierungÜber die Prämierung der eingereichten Geschäftskonzepte entscheidet die Jury des sologics econcept award nach freier Beurteilung, wobei die Entscheidung einzig und allein im freien Ermessen der Veranstalter liegt. Die Veranstalter behalten sich vor, nur Konzepte zu prämieren, die einem gewissen Mindestanspruch gerecht werden. Gegebenenfalls muss keines der eingereichten Konzepte prämiert werden. Aus der Teilnahme am sologics econcept award 2008 und aus der Vorbereitung und Einreichung von Arbeiten entsteht den Teilnehmern keinerlei Anspruch, z.B. kein Honorar- oder Aufwandsersatzanspruch gegen die Veranstalter dieses Wettbewerbs.
PreiseBei den ausgelobten Preisen handelt es sich ausschließlich um Sach- und Dienstleistungspakete. Eine alternative Auszahlung der Preise in bar erfolgt nicht. Die Preise sind bis sechs Monate zum Monatsende nach dem Termin der Bekanntgabe der Gewinner einzulösen. Werden Konzepte von Unternehmen prämiert, deren Gründung zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Gewinner noch aussteht, ist zur Einlösung der Preise ein schriftlicher Nachweis über die Gründung zu erbringen. Maßgebend für den Zeitpunkt des Gründungsakts ist das Datum der Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregistereintragung. Der Gewinn ist nicht übertragbar. HaftungWeder gegenüber den Veranstaltern, noch gegenüber den Beteiligten des Wettbewerbes können hinsichtlich der im Rahmen des Wettbewerbes erbrachten Leistungen Haftungsansprüche geltend gemacht werden. Soweit durch die Beteiligten des Wettbewerbes Vertragsbeziehungen eingegangen werden oder Vertragsbeziehungen mit Dritten angebahnt werden, wird in diesem Zusammenhang keinerlei Haftung übernommen.
DatenschutzAlle an der Ausrichtung des Wettbewerbs beteiligten Personen, insbesondere die Jurymitglieder und die Veranstalter des sologics econcept awards, haben sich in einer Vertraulichkeitserklärung zur Geheimhaltung der Informationen verpflichtet, die ihnen im Rahmen des Wettbewerbs zugänglich gemacht werden.
SonstigesSollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt.
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